Wer ist für den genehmigungsfähigen Zustand der Mietsache verantwortlich?
Der Vermieter von Gewerberäumen ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, dafür verantwortlich, die Mietsache in einem Zustand zu übergeben, der für den vereinbarten Betriebszweck genehmigungsfähig ist. Die dafür notwendigen Baumaßnahmen muss der Vermieter auf eigene Kosten durchführen.
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