BGH erleichtert Kündigung wegen Eigenbedarfs – Vermieter dürfen Eigenbedarf auch selbst schaffen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 25. September 2025 (Az. VIII ZR 289/23) die Rechte von Vermietern bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs gestärkt. Nach der Entscheidung kann auch dann ein berechtigter Eigenbedarf vorliegen, wenn der Vermieter den Bedarf erst durch eigene Maßnahmen – etwa Umbauten oder eine geplante Neuordnung der Wohnsituation – schafft.
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