Anwalt für Gewerbemietrecht in Hannover
Cihan Kati – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Ein Gewerbemietvertrag legt häufig für Jahre fest, zu welchen Bedingungen ein Unternehmen seinen Standort nutzen kann. Für Vermieter geht es um verlässliche Zahlungen und den Erhalt der Immobilie; für Mieter um Nutzbarkeit, Investitionen und Planungssicherheit. Ich berate und vertrete Vermieter und gewerbliche Mieter in Hannover bei Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung und Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis.
Gewerbemietverträge prüfen und gestalten
Vor der Unterzeichnung prüfe ich, ob die Regelungen zu Ihrem Vorhaben passen. Dazu gehören Mietzweck, Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Miethöhe, Betriebskosten, Sicherheiten und die Verteilung von Instandhaltungskosten. Auch Umbauten, Untervermietung, Rückbaupflichten und der Umgang mit erforderlichen Genehmigungen sollten nachvollziehbar geregelt sein.
Eine Vertragsprüfung beschränkt sich nicht auf einzelne Klauseln. Ich arbeite heraus, welche Risiken aus dem Zusammenspiel der Regelungen entstehen und wo Änderungsbedarf besteht. Der Auftrag kann die Prüfung eines vorgelegten Entwurfs, die Ausarbeitung einzelner Regelungen oder die Begleitung von Vertragsverhandlungen umfassen.
Laufzeit, Nachträge und Textform
Bei langfristigen Gewerbemietverhältnissen sind nicht nur der ursprüngliche Vertrag, sondern auch Nachträge und spätere Absprachen zu berücksichtigen. Die aktuelle gesetzliche Regelung knüpft die Bindung über mehr als ein Jahr an die Textform. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede E-Mail eine vereinbarte Vertragsänderung ausreichend dokumentiert oder vertragliche Formklauseln bedeutungslos werden. Ich prüfe die konkrete Dokumentation und ihre Auswirkungen auf Laufzeit und Kündbarkeit.
Gesetzlicher Hintergrund: § 578 BGBMiete, Betriebskosten und Nutzungsprobleme
Bei Zahlungsrückständen, streitigen Betriebskosten oder einer Mietanpassung kommt es auf die vertragliche Grundlage und die Beleglage an. Werden Räume nur eingeschränkt nutzbar, sind außerdem die Ursache der Beeinträchtigung, der vereinbarte Nutzungszweck und die bisherige Korrespondenz wichtig. Ich unterstütze bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche und bei der Abwehr unbegründeter Forderungen.
Kündigung, Aufhebungsvertrag und Rückgabe
Ein Standortwechsel, ein auslaufender Vertrag oder Vertragsverletzungen können die Beendigung des Mietverhältnisses erforderlich machen. Ich prüfe Kündigungsmöglichkeiten, bereite Erklärungen vor und begleite Verhandlungen über eine Aufhebung. Dabei werden auch die Rückgabe der Räume, Einbauten, Sicherheiten und offene Zahlungen berücksichtigt. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernehme ich nach entsprechender Beauftragung die Vertretung.
Einzelne Vertragsfrage oder laufende Unterstützung
Die Beratung kann sich auf eine konkrete Vertragsfrage beschränken oder wiederkehrende Themen eines vermieteten Bestands begleiten. Maßgeblich sind der vereinbarte Auftrag und die tatsächlichen Anforderungen. Vor einer kostenpflichtigen Tätigkeit werden Beratungsumfang und Vergütung geklärt. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung kann einbezogen werden; eine Kostenübernahme wird nicht vorausgesetzt.
So beginnt die Zusammenarbeit
Über das Rückrufformular hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten und wählen das Rechtsgebiet aus. Mein Kanzleiteam ruft Sie an und nimmt die Einzelheiten Ihres Falls auf. Anschließend prüfe ich, ob ich Ihnen einen Beratungstermin anbieten kann. Eine schriftliche Fallschilderung ist im Formular nicht erforderlich.
Für eine anschließende Beratung werden die benötigten Unterlagen abgestimmt, insbesondere der Mietvertrag mit Nachträgen und die wesentliche Korrespondenz. Meine Kanzlei befindet sich in der Köbelingerstraße 1 in der Hannoveraner Altstadt. Mit der Rückrufanfrage ist noch keine Mandatsübernahme oder Terminbestätigung verbunden.
Weitere Beratung rund um Ihre Immobilie
Für wiederkehrende Vermieterfragen und die gerichtliche Durchsetzung einer Räumung stehen ergänzende Leistungsseiten zur Verfügung.


