Weitere Rechtsgebiete in Hannover

Strafrecht · Unfallregulierung · Familienrecht

Neben meinem Schwerpunkt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht und meiner Tätigkeit im Arbeitsrecht übernehme ich ausgewählte Mandate in weiteren Rechtsgebieten. Dazu gehören wirtschaftlich geprägte Strafverfahren und Vermögensdelikte, die Regulierung von Verkehrsunfällen sowie Scheidung, Zugewinnausgleich und Unterhalt. Als Rechtsanwalt in Hannover lege ich Wert auf eine klare Einschätzung, eine nachvollziehbare Strategie und den Blick auf die wirtschaftlichen Folgen.

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Direkt zum Bereich: Wirtschaftsstrafrecht und Vermögensdelikte · Unfallregulierung · Scheidung, Zugewinn und Unterhalt

Strafrecht: Wirtschaftsstrafrecht und Vermögensdelikte

Ein strafrechtlicher Vorwurf im wirtschaftlichen Umfeld verlangt mehr als eine isolierte Betrachtung einzelner Vorgänge. Verträge, Zahlungsflüsse, Zuständigkeiten und die Kommunikation der Beteiligten müssen zusammengeführt werden. Ich verteidige in ausgewählten Strafverfahren mit wirtschaftlichem Bezug und bei Vermögensdelikten, insbesondere bei Betrugs- und Untreuevorwürfen.

Das Angebot richtet sich an Beschuldigte, deren Verfahren eine sorgfältige Aufarbeitung umfangreicher Unterlagen und wirtschaftlicher Zusammenhänge erfordert. Dazu können Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige und Privatpersonen gehören. Im Mittelpunkt steht nicht eine vorschnelle Erklärung des Geschehens, sondern eine Verteidigung, die auf dem tatsächlichen Ermittlungsstand aufbaut.

Ermittlungsakte, Beweislage und Verteidigungsstrategie. Nach der Beauftragung beantrage ich Akteneinsicht und prüfe die Vorwürfe, vorhandene Beweismittel und entlastende Umstände. Gemeinsam wird entschieden, ob, wann und in welchem Umfang eine Stellungnahme sinnvoll ist. Dabei werden auch persönliche Verantwortungsbereiche, vertragliche Abläufe und die wirtschaftlichen Folgen des Verfahrens berücksichtigt.

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern. Vor einer Einlassung sollte deshalb geklärt werden, welche Informationen der Ermittlungsbehörde vorliegen und welche Bedeutung eine Erklärung haben kann. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 136 StPO und für die Akteneinsicht in § 147 StPO.

Vertretung im weiteren Verfahren. Je nach Auftrag übernehme ich die Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht, bereite die weitere Verteidigung vor und vertrete Sie in der Hauptverhandlung. Ob eine Verfahrenseinstellung angestrebt oder eine gerichtliche Auseinandersetzung geführt wird, richtet sich nach Aktenlage und Verteidigungsziel. Vor der Übernahme werden Verfahrensumfang und erforderlicher Zeitaufwand abgestimmt.

Verkehrsrecht: Regulierung von Verkehrsunfällen

Meine Tätigkeit im Verkehrsrecht konzentriert sich auf die zivilrechtliche Unfallregulierung. Ich unterstütze Unfallgeschädigte dabei, berechtigte Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Ausgangspunkt sind der Unfallhergang, die Haftungsverteilung und die nachvollziehbare Erfassung der Schäden.

Fahrzeugschaden und weitere Schadenpositionen. Je nach Fall kommen Reparaturkosten oder eine Abrechnung auf Totalschadenbasis, Wertminderung, Sachverständigenkosten sowie Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall in Betracht. Welche Positionen in welcher Höhe verlangt werden können, wird anhand der konkreten Voraussetzungen geprüft. Bei Verletzungen können Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere unfallbedingte Schäden hinzukommen.

Ich sichte Unfallunterlagen, Fotos, Gutachten und die bisherige Korrespondenz. Anschließend werden die Ansprüche beziffert und gegenüber der Gegenseite verfolgt. Kürzt die Versicherung einzelne Positionen oder bestreitet sie die Haftung, prüfe ich die Begründung und die weiteren Durchsetzungsmöglichkeiten. Eine angebotene Abfindung wird darauf geprüft, ob sie auch bislang nicht abschließend geklärte Schäden erfasst.

Haftungsquote und Durchsetzung. Ein Unfall führt nicht automatisch zu einer vollständigen Erstattung aller geltend gemachten Kosten. Maßgeblich sind unter anderem die Verantwortungsanteile und der ersatzfähige Schaden. Grundlagen dafür sind § 17 StVG und § 249 BGB. Bei streitigen Ansprüchen werden Beweislage und Kostenrisiko gemeinsam bewertet; die gerichtliche Vertretung wird gesondert abgestimmt.

Familienrecht: Scheidung, Zugewinnausgleich und Unterhalt

Eine Trennung wirft persönliche und wirtschaftliche Fragen auf. Meine familienrechtliche Tätigkeit konzentriert sich auf die Scheidung und ihre finanziellen Folgen. Ich unterstütze Sie dabei, die eigene Ausgangslage zu klären, Unterlagen zusammenzustellen und eine tragfähige Regelung zu erreichen. Wo eine Einigung nicht gelingt, vertrete ich Ihre Interessen gerichtlich.

Scheidung vorbereiten und begleiten. Ich prüfe die Voraussetzungen des Scheidungsantrags, begleite die Vorbereitung und übernehme die Vertretung im Scheidungsverfahren. Dabei wird geklärt, welche Fragen bereits geregelt sind und welche Folgesachen einer gesonderten Bearbeitung bedürfen. Eine einvernehmliche Lösung wird ebenso berücksichtigt wie die Durchsetzung streitiger Positionen. Die grundlegenden Scheidungsvoraussetzungen regelt § 1565 BGB.

Zugewinnausgleich und Vermögensfragen. Beim Zugewinnausgleich wird nicht schlicht das gesamte vorhandene Vermögen halbiert. Zu prüfen sind insbesondere Güterstand, Anfangs- und Endvermögen, Verbindlichkeiten und die maßgeblichen Stichtage. Ich unterstütze bei Auskunftsverlangen, der Einordnung von Vermögenswerten und der Berechnung, Geltendmachung oder Abwehr einer Ausgleichsforderung. Bei Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen werden erforderliche Bewertungen und Unterlagen frühzeitig geklärt. Den gesetzlichen Ausgangspunkt bildet § 1378 BGB.

Unterhalt nachvollziehbar berechnen. Ich berate zu Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt. Dazu gehören die Prüfung der Einkommensunterlagen, möglicher Auskunftsansprüche und bereits bestehender Vereinbarungen oder Titel. Berechtigte Forderungen werden geltend gemacht; überhöhte oder unbegründete Ansprüche werden abgewehrt. Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung folgen unterschiedlichen Voraussetzungen, insbesondere nach § 1361 BGB und § 1569 BGB.

Arbeitsrecht: Kündigungsschutz und Abfindung

Bei Kündigungsschutz, Abfindung und arbeitsvertraglichen Fragen finden Sie nähere Informationen auf der eigenen Seite Arbeitsrecht in Hannover. Mein Hauptschwerpunkt liegt weiterhin im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Telefonische Aufnahme und Beratungstermin

Über das Kontaktformular hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Mein Kanzleiteam ruft Sie an und nimmt die Einzelheiten Ihres Falls auf. Anschließend prüfe ich, ob ich Ihnen einen Beratungstermin anbieten kann. Eine schriftliche Fallschilderung ist im Formular nicht erforderlich. Welche Unterlagen benötigt werden, stimmen wir danach mit Ihnen ab.

Vor Beginn einer kostenpflichtigen Tätigkeit werden der Umfang des Auftrags und die Vergütung geklärt. Eine mögliche Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen Ersatzpflichtigen wird geprüft, aber nicht vorausgesetzt. Meine Kanzlei befindet sich in der Köbelingerstraße 1 in der Hannoveraner Altstadt.

Mit der Anfrage ist noch keine Mandatsübernahme oder Terminbestätigung verbunden. Bereits laufende Fristen werden erst nach ausdrücklicher Übernahme des entsprechenden Auftrags kontrolliert.

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