Anwalt für Vermieter und Hausverwaltungen in Hannover
Cihan Kati – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bei der Vermietung einer Wohnung oder der Betreuung eines Immobilienbestands entstehen rechtliche Fragen häufig im laufenden Betrieb. Mietrückstände, eine beanstandete Abrechnung oder eine notwendige Kündigung verlangen ein klares Vorgehen. Ich unterstütze private Vermieter, Bestandshalter und Hausverwaltungen in Hannover bei einzelnen Streitigkeiten und bei wiederkehrenden mietrechtlichen Aufgaben.
Einzelmandate und wiederkehrende Beratung
Nicht jede Frage erfordert ein gerichtliches Verfahren. Je nach Auftrag prüfe ich Unterlagen, formuliere Schreiben, führe die Korrespondenz mit Mietern oder übernehme die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Ausgangspunkt ist eine Einschätzung der Rechtslage, der verfügbaren Beweismittel und des wirtschaftlichen Aufwands.
Bei einer wiederkehrenden Zusammenarbeit werden Ansprechpartner, Zuständigkeiten, Unterlagen und der Umfang der Beauftragung vorab abgestimmt. So ist geklärt, welche Angelegenheiten die Verwaltung selbst bearbeitet und wann die anwaltliche Unterstützung einsetzen soll. Laufende Beratung und einzelne Prozessmandate lassen sich dabei voneinander abgrenzen.
Mietverträge und Mieterhöhungen
Ich prüfe Mietverträge, einzelne Vertragsklauseln und ergänzende Vereinbarungen. Bei einer geplanten Mieterhöhung werden die bisherige Miethöhe, die vertraglichen Grundlagen, die maßgeblichen Grenzen und die Begründung geprüft. Für eine Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine nachvollziehbare Einordnung der konkreten Wohnung wichtig; der Mietspiegel ersetzt nicht die Prüfung ihrer Merkmale.
Zum Auftrag können die Vorbereitung eines Erhöhungsverlangens und, bei ausbleibender Zustimmung, die Prüfung und Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens gehören. Modernisierungsmaßnahmen werden gesondert betrachtet, insbesondere hinsichtlich Ankündigung, Kosten und Abgrenzung zur Instandhaltung.
Gesetzlicher Hintergrund zur Begründung: § 558a BGBMietrückstände und Vertragsverletzungen
Bei ausbleibenden Zahlungen ist zunächst zu klären, welche Beträge offen sind und ob Einwendungen erhoben werden. Ich prüfe Mietkonten und Korrespondenz, mache berechtigte Forderungen geltend und beurteile, ob weitere Schritte bis hin zu einer Kündigung in Betracht kommen. Bei sonstigen Pflichtverletzungen werden die konkrete Dokumentation und gegebenenfalls notwendige Abmahnungen berücksichtigt.
Betriebskosten, Mietmängel und Rückgabe
Streit über Betriebskosten, Mängelbeseitigung oder Minderungsbeträge kann die Bewirtschaftung einer Immobilie erheblich erschweren. Ich unterstütze bei der rechtlichen Einordnung, der Reaktion auf Einwendungen und der Prüfung möglicher Ansprüche. Nach Vertragsende kommen Fragen zur Rückgabe, zur Kautionsabrechnung und zu Schäden hinzu. Eine geordnete Dokumentation hilft, berechtigte Forderungen von nicht durchsetzbaren Positionen zu trennen.
Hausverwaltung, Eigentümer und Gemeinschaft
Bei verwalteten Immobilien muss klar sein, wer den Auftrag erteilt und wessen Rechte verfolgt werden. Der vermietende Eigentümer, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und die Verwaltung sind nicht ohne Weiteres dieselbe Partei. Auftraggeber, Vertretungsbefugnisse und mögliche Interessenkollisionen werden deshalb vorab geklärt.
Geht es um Beschlüsse, Hausgeld oder Gemeinschaftseigentum, wird die wohnungseigentumsrechtliche Ebene gesondert betrachtet. Für Gewerberäume sind wiederum die Besonderheiten des gewerblichen Mietvertrags maßgeblich. Die entsprechenden Fachseiten erläutern diese Beratungsbereiche näher.
Umfang und Kosten der Unterstützung
Der Auftrag kann auf eine konkrete Frage begrenzt werden oder eine weitergehende Vertretung umfassen. Vor einer kostenpflichtigen Tätigkeit werden Umfang und Vergütung abgestimmt. Bei streitigen Forderungen wird auch berücksichtigt, ob der erwartete Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu Aufwand und Kostenrisiken steht. Eine erfolgreiche rechtliche Durchsetzung garantiert nicht, dass eine Forderung bei einem zahlungsunfähigen Schuldner realisiert werden kann.
Telefonische Aufnahme vor dem Beratungstermin
Hinterlassen Sie über das Rückrufformular Ihre Kontaktdaten. Mein Kanzleiteam ruft Sie an und nimmt die Einzelheiten Ihres Falls oder Ihres Beratungsbedarfs auf. Anschließend prüfe ich, ob ich Ihnen einen Beratungstermin anbieten kann. Eine schriftliche Fallschilderung ist im Formular nicht vorgesehen.
Welche Unterlagen für die Beratung benötigt werden, wird anschließend abgestimmt. Meine Kanzlei befindet sich in der Köbelingerstraße 1 in der Hannoveraner Altstadt. Mit der Rückrufanfrage ist noch keine Mandatsübernahme oder Terminbestätigung verbunden.


