

Schwerpunkte
Mietrecht. Wohnungseigentum. Immobilien.

Mietrecht
Vom Mietvertrag bis zur Rückgabe der Wohnung: Ich berate und vertrete Vermieter und Mieter bei Kündigungen, Mieterhöhungen, Mietmängeln und Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis.
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Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht prüfe ich Ihre rechtliche Ausgangslage und stimme das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Kündigungen, Räumungsverfahren und der Durchsetzung mietvertraglicher Ansprüche.
Mietrecht im Überblick

WEG-Recht
Wohnungseigentum bringt gemeinsame Entscheidungen und unterschiedliche Interessen mit sich. Ich unterstütze Wohnungseigentümer und Gemeinschaften bei Beschlüssen, Hausgeld, Verwaltung und Fragen des Gemeinschaftseigentums.
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Ob Eigentümerversammlung, Jahresabrechnung oder bauliche Veränderung: Ich prüfe die maßgeblichen Unterlagen und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Dabei werden die Rechte einzelner Eigentümer und die Zuständigkeiten der Gemeinschaft sorgfältig auseinandergehalten.
Mehr zum Wohnungseigentumsrecht
Vermieter & Verwaltung
Rechtliche Unterstützung für private Vermieter, Bestandshalter und Hausverwaltungen: bei Mietrückständen, Vertragsgestaltung, Mieterhöhungen sowie der Beendigung und Abwicklung von Mietverhältnissen.
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Ich begleite einzelne Streitigkeiten ebenso wie wiederkehrende mietrechtliche Fragen. Ziel ist ein nachvollziehbares Vorgehen, das die rechtlichen Möglichkeiten, den wirtschaftlichen Aufwand und die praktische Bewirtschaftung Ihrer Immobilie berücksichtigt.
Beratung für Vermieter und Hausverwaltungen
Gewerbemietrecht
Gewerbliche Mietverhältnisse brauchen klare Vereinbarungen. Ich berate Vermieter und Unternehmen bei der Prüfung und Gestaltung von Gewerbemietverträgen sowie bei Konflikten während der Vertragslaufzeit.
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Im Mittelpunkt stehen unter anderem Nutzungszweck, Laufzeit, Mietanpassung, Betriebskosten, Sicherheiten und Rückgabepflichten. Auch bei Kündigung, Zahlungsansprüchen und Räumung gewerblich genutzter Räume vertrete ich Ihre Interessen.
Gewerbliche Mietverhältnisse
Kündigung & Räumung
Ich begleite die Beendigung von Mietverhältnissen: von der Prüfung des Kündigungsgrundes über das Kündigungsschreiben bis zur Räumungsklage und Durchsetzung eines Räumungstitels.
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Eigenbedarf, Mietrückstände und Vertragsverletzungen erfordern eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls. Neben der gerichtlichen Durchsetzung kommen auch Vereinbarungen über Auszug, Rückgabe und offene Forderungen in Betracht. Mieter unterstütze ich bei der Prüfung und Abwehr von Kündigungen.
Kündigung und Räumung
Immobilien & Makler
Ergänzend zum Miet- und WEG-Recht berate ich zu ausgewählten immobilienbezogenen Vertragsfragen und zum Maklerrecht – insbesondere bei Streit über Provisionen und Angaben zur vermittelten Immobilie.
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Ich prüfe die vertraglichen Grundlagen und mögliche Zahlungs- oder Rückforderungsansprüche. Bei Sachverhalten mit mehreren Beteiligten wird zunächst geklärt, gegen wen sich ein Anspruch richten kann und welche Unterlagen für seine Beurteilung erforderlich sind.
Anliegen zum Immobilien- und Maklerrecht schildern
Weitere Rechtsgebiete
Neben meinem Schwerpunkt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Mandanten im Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht sowie in der Strafverteidigung. Sprechen Sie mich zu Ihrem Anliegen an; die Übernahme wird nach Gegenstand und Umfang geprüft.
Über mich
Ihr Fachanwalt in Hannover

Rechtsanwalt Cihan Kati
Ich bin Cihan Kati, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. In meiner Kanzlei in der Hannoveraner Altstadt berate und vertrete ich Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen. Im Mittelpunkt stehen Kündigungen und Räumungsverfahren, mietvertragliche Ansprüche, Gewerbemietverhältnisse und Fragen des Wohnungseigentums. Ich lege Wert auf eine nachvollziehbare Einschätzung der Rechtslage, klare Absprachen und eine persönliche Betreuung. Ob außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Durchsetzung: Das Vorgehen richtet sich nach Ihrem Anliegen, den rechtlichen Möglichkeiten und dem wirtschaftlichen Aufwand. Meine Erfahrung in weiteren Rechtsgebieten ergänzt diesen Schwerpunkt, insbesondere bei Sachverhalten, die über eine einzelne miet- oder wohnungseigentumsrechtliche Frage hinausreichen.
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FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Erstberatung?

Die Vergütung wird vor Beginn der Beratung geklärt. Sie richtet sich nach dem Gegenstand und Umfang des Auftrags sowie der maßgeblichen gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung. Eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung wird gesondert mit Ihnen abgestimmt. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung und Fragen der Kostenübernahme können dabei berücksichtigt werden.
Wie läuft die erste Kontaktaufnahme ab?

Schildern Sie Ihr Anliegen kurz per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular. Bitte nennen Sie die Beteiligten und weisen Sie auf bereits laufende Fristen oder Gerichtstermine hin. Nach Prüfung der Mandatsübernahme werden ein Termin und die benötigten Unterlagen abgestimmt. Die bloße Übersendung einer Anfrage begründet noch kein Mandat und keine Übernahme der Fristenkontrolle.
Vertreten Sie Vermieter, Mieter und Wohnungseigentümer?

Ja. Im Mietrecht vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter. Im WEG-Recht unterstütze ich einzelne Wohnungseigentümer und Gemeinschaften; auch Hausverwaltungen können sich mit einem konkreten Beratungsbedarf an mich wenden. Vor jeder Mandatsübernahme wird geprüft, ob widerstreitende Interessen entgegenstehen. Die Vertretung beider Seiten desselben Konflikts kommt nicht in Betracht.
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