Anwalt für WEG-Recht in Hannover

Cihan Kati – Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Eine Eigentumswohnung gehört Ihnen – über das gemeinschaftliche Eigentum wird jedoch gemeinsam entschieden. Wenn Beschlüsse, Kostenverteilungen oder die Verwaltung zum Streit führen, müssen Zuständigkeiten und Rechte sorgfältig auseinandergehalten werden. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hannover berate und vertrete ich einzelne Wohnungseigentümer und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer.

Wohnungseigentumsrecht: gemeinsam entscheiden, eigene Rechte wahren

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, entscheidet über die eigenen Räume nicht völlig losgelöst von der Gemeinschaft. Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen und viele weitere Gebäudeteile stehen im gemeinschaftlichen Eigentum. Deshalb treffen individuelle Interessen, Mehrheitsentscheidungen und die Verantwortung der Gemeinschaft immer wieder aufeinander.

Das Wohnungseigentumsrecht regelt insbesondere, wie Beschlüsse zustande kommen, welche Kosten Eigentümer tragen, was am Gebäude verändert werden darf und welche Aufgaben Gemeinschaft und Verwaltung haben. Für eine rechtliche Bewertung sind neben dem Gesetz häufig die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und frühere Beschlüsse entscheidend.

Mit welchem Anliegen kommen Sie zu mir?

Beschluss anfechten oder verteidigen

Sie halten einen Beschluss für fehlerhaft oder die Gemeinschaft muss sich gegen eine Beschlussklage verteidigen.

Hausgeld, Nachschuss oder Sonderumlage

Es bestehen Streitigkeiten über Zahlungsansprüche, Kostenverteilung, Jahresabrechnung oder Wirtschaftsplan.

Umbau oder bauliche Veränderung

Eine Maßnahme am Gebäude soll beschlossen, umgesetzt oder rechtlich überprüft werden.

Verwaltung oder Eigentümerversammlung

Zuständigkeiten, Beschlussumsetzung oder das Vorgehen der Verwaltung sind zwischen den Beteiligten streitig.

Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Es ist zu klären, wem ein Gebäudeteil zuzuordnen ist und wer für Nutzung, Erhaltung oder Kosten verantwortlich ist.

Gemeinschaft oder Eigentümer vertreten

Sie benötigen anwaltliche Vertretung für eine Gemeinschaft, einen einzelnen Eigentümer oder eine Hausverwaltung.

Beschlüsse prüfen und anfechten

Sie halten einen Beschluss der Eigentümerversammlung für fehlerhaft oder möchten die Gemeinschaft gegen eine Beschlussklage vertreten lassen? Ich prüfe die Einladung, die Tagesordnung, den Beschlusswortlaut und die maßgeblichen Vereinbarungen. Gegenstand der Prüfung ist auch, ob eine Anfechtung, die Feststellung der Nichtigkeit oder eine Beschlussersetzung in Betracht kommt. Beschlussklagen nach § 44 WEG richten sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Bei einer beabsichtigten Anfechtung ist Eile geboten: Die Klage muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Maßgeblich ist die Beschlussfassung, nicht erst die Übersendung des Protokolls. Bitte nennen Sie beim telefonischen Erstgespräch deshalb das Datum der Eigentümerversammlung. Die Fristen ergeben sich aus § 45 WEG.

Hausgeld, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

Bei finanziellen Auseinandersetzungen geht es unter anderem um Hausgeldrückstände, beschlossene Nachschüsse, Vorschüsse und Sonderumlagen. Ich prüfe die zugrunde liegenden Beschlüsse, die Abrechnungsunterlagen und den Verteilungsschlüssel. Gemeinschaften unterstütze ich bei der Durchsetzung offener Forderungen; einzelne Eigentümer bei der Prüfung geltend gemachter Zahlungsansprüche und ihrer rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.

Bauliche Veränderungen und Erhaltung

Sanierungsmaßnahmen, Umbauten und Veränderungen am Gemeinschaftseigentum können Fragen der Beschlussfassung und Kostenverteilung auslösen. Ich unterstütze bei der rechtlichen Einordnung geplanter Maßnahmen und bei Streit über deren Durchführung. Dabei werden der betroffene Gebäudeteil, die Regelungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sowie vorhandene Beschlüsse berücksichtigt.

Verwaltung und Eigentümerversammlung

Ich berate zu Fragen ordnungsmäßiger Verwaltung, zur Umsetzung von Beschlüssen und zur Abgrenzung der Zuständigkeiten von Gemeinschaft, Verwaltung und einzelnen Eigentümern. Auch Hausverwaltungen können sich mit konkretem Beratungsbedarf an mich wenden. Vor einer Beauftragung wird geklärt, wer Auftraggeber ist, in wessen Namen gehandelt wird und welche Vertretungsbefugnisse bestehen.

Nutzung des Eigentums und Konflikte in der Gemeinschaft

Auseinandersetzungen über Sondernutzungsrechte, störende Nutzungen oder die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum verlangen einen genauen Blick in die Unterlagen. Ich prüfe, welche Rechte bestehen, wer einen Anspruch geltend machen kann und gegen wen er zu richten ist. Neben einer gerichtlichen Klärung wird auch geprüft, ob sich eine praktikable Vereinbarung erreichen lässt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen für einen Beratungstermin benötigt werden, stimmen wir nach der telefonischen Aufnahme mit Ihnen ab. Hilfreich sind insbesondere die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, die Einladung und das Protokoll der betreffenden Eigentümerversammlung, der genaue Beschlusswortlaut sowie die wesentliche Korrespondenz. Bei Zahlungs- und Abrechnungsfragen kommen Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Zahlungsaufstellung und weitere Belege hinzu. Auf bereits laufende Fristen und gerichtliche Schreiben weisen Sie bitte im telefonischen Erstgespräch hin.

Aus dem Blog zum Wohnungseigentumsrecht

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Ihr Ansprechpartner im Wohnungseigentumsrecht

Cihan Kati – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hannover

Cihan Kati

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ich berate und vertrete Wohnungseigentümer, Gemeinschaften der Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen. Im Mittelpunkt stehen Beschlussstreitigkeiten, Hausgeld- und Kostenfragen, bauliche Veränderungen sowie die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Dabei prüfe ich nicht nur die Rechtslage, sondern auch, welches Vorgehen für die konkrete Gemeinschaft und den wirtschaftlichen Hintergrund sinnvoll ist.

Die Fachanwaltsbezeichnung für Miet- und Wohnungseigentumsrecht setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen voraus. Damit ist die Spezialisierung berufsrechtlich anerkannt und geht über die bloße Benennung eines Tätigkeitsschwerpunkts hinaus.

Gesetzliche Grundlage: § 43c BRAO
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Persönliche Beratung in Hannover

Über das Kontaktformular fordern Sie einen Rückruf an. Mein Kanzleiteam nimmt die Einzelheiten Ihres Falls telefonisch auf. Anschließend prüfe ich, ob ich Ihnen einen Beratungstermin anbieten kann. Beratungsumfang und Vergütung werden vor Beginn der Beratung geklärt. Die Kanzlei befindet sich in der Köbelingerstraße 1 in der Hannoveraner Altstadt.
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Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandat und keine Übernahme der Fristenkontrolle.

Vermieten Sie Ihre Eigentumswohnung, können zusätzlich mietrechtliche Fragen entstehen. Informationen zu Kündigung, Mieterhöhung und Mietverträgen finden Sie auf der Seite Mietrecht in Hannover.