
Eine Eigentumswohnung gehört Ihnen – über das gemeinschaftliche Eigentum wird jedoch gemeinsam entschieden. Wenn Beschlüsse, Kostenverteilungen oder die Verwaltung zum Streit führen, müssen Zuständigkeiten und Rechte sorgfältig auseinandergehalten werden. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Hannover berate und vertrete ich einzelne Wohnungseigentümer und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer.
Sie halten einen Beschluss der Eigentümerversammlung für fehlerhaft oder möchten die Gemeinschaft gegen eine Beschlussklage vertreten lassen? Ich prüfe die Einladung, die Tagesordnung, den Beschlusswortlaut und die maßgeblichen Vereinbarungen. Gegenstand der Prüfung ist auch, ob eine Anfechtung, die Feststellung der Nichtigkeit oder eine Beschlussersetzung in Betracht kommt. Beschlussklagen nach § 44 WEG richten sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Bei einer beabsichtigten Anfechtung ist Eile geboten: Die Klage muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Maßgeblich ist die Beschlussfassung, nicht erst die Übersendung des Protokolls. Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage deshalb das Datum der Eigentümerversammlung. Die Fristen ergeben sich aus § 45 WEG.
Bei finanziellen Auseinandersetzungen geht es unter anderem um Hausgeldrückstände, beschlossene Nachschüsse, Vorschüsse und Sonderumlagen. Ich prüfe die zugrunde liegenden Beschlüsse, die Abrechnungsunterlagen und den Verteilungsschlüssel. Gemeinschaften unterstütze ich bei der Durchsetzung offener Forderungen; einzelne Eigentümer bei der Prüfung geltend gemachter Zahlungsansprüche und ihrer rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
Sanierungsmaßnahmen, Umbauten und Veränderungen am Gemeinschaftseigentum können Fragen der Beschlussfassung und Kostenverteilung auslösen. Ich unterstütze bei der rechtlichen Einordnung geplanter Maßnahmen und bei Streit über deren Durchführung. Dabei werden der betroffene Gebäudeteil, die Regelungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sowie vorhandene Beschlüsse berücksichtigt.
Ich berate zu Fragen ordnungsmäßiger Verwaltung, zur Umsetzung von Beschlüssen und zur Abgrenzung der Zuständigkeiten von Gemeinschaft, Verwaltung und einzelnen Eigentümern. Auch Hausverwaltungen können sich mit konkretem Beratungsbedarf an mich wenden. Vor einer Beauftragung wird geklärt, wer Auftraggeber ist, in wessen Namen gehandelt wird und welche Vertretungsbefugnisse bestehen.
Auseinandersetzungen über Sondernutzungsrechte, störende Nutzungen oder die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum verlangen einen genauen Blick in die Unterlagen. Ich prüfe, welche Rechte bestehen, wer einen Anspruch geltend machen kann und gegen wen er zu richten ist. Neben einer gerichtlichen Klärung wird auch geprüft, ob sich eine praktikable Vereinbarung erreichen lässt.
Hilfreich sind insbesondere die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, die Einladung und das Protokoll der betreffenden Eigentümerversammlung, der genaue Beschlusswortlaut sowie die wesentliche Korrespondenz. Bei Zahlungs- und Abrechnungsfragen kommen Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Zahlungsaufstellung und weitere Belege hinzu. Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben und laufende Fristen sollten Sie gleich bei der Kontaktaufnahme benennen.
Nach Prüfung der Mandatsübernahme erhalten Sie eine Einschätzung der rechtlichen Ausgangslage und der nächsten Schritte. Beratungsumfang, Vergütung und eine mögliche gerichtliche Vertretung werden vorab abgestimmt. Die Kanzlei befindet sich in der Köbelingerstraße 1 in der Hannoveraner Altstadt.
Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandat und keine Übernahme der Fristenkontrolle.
Vermieten Sie Ihre Eigentumswohnung, können zusätzlich mietrechtliche Fragen entstehen. Informationen zu Kündigung, Mieterhöhung und Mietverträgen finden Sie auf der Seite Mietrecht in Hannover.