Rücktritt vom Reisevertrag beim zeitlich begrenztem Einreiseverbot?
Am 15 Oktober 2024 hat der Bundesgerichtshof mit dem Urteil X ZR 79/22 eine wegweisende Entscheidung im Reiserecht getroffen, die insbesondere für Pauschalreisende und Reiseveranstalter von Bedeutung ist. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein zeitlich begrenztes Einreiseverbot außergewöhnliche Umstände darstellt, die einen Rücktritt vom Reisevertrag rechtfertigen, sodass ein Pauschalreiseveranstalter keinen Entschädigungsanspruch gegenüber einem Reisenden geltend machen könnte.
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