Rechtsmissbrauch bei Entschädigungsansprüchen nach dem AGG – Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Am 19. September 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (Az.: 8 AZR 21/24) über die Grenzen von Entschädigungsansprüchen nach § 15 Abs. 2 AGG und setzte dabei wichtige Leitlinien zur Verhinderung von Rechtsmissbrauch. Dieser Fall ist besonders relevant, da er zeigt, wie Gerichte die Schutzmechanismen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegenüber missbräuchlicher Anwendung wahren.
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