BGH zur Frage, ob K.O.-Tropfen ein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne von § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB sein können
Ein aktueller Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) sorgt für Diskussion unter Strafrechtler:innen und in der Praxis: Demnach können sogenannte K.O.-Tropfen – hier konkret „Gamma-Butyrolacton (GBL)“, das im Körper zu „Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB)“ umgewandelt wird – nicht als „gefährliches Werkzeug“ i.S.d. § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB angesehen werden, selbst wenn sie heimlich in das Getränk des Opfers eingebracht werden.
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