

Neue Regeln gegen Zweckentfremdung in Hannover – Was Vermieter wissen müssen
Was ist Zweckentfremdung von Wohnraum?
Unter Zweckentfremdung versteht man die Nutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken als dem Wohnen. Dazu zählt insbesondere die Nutzung als Ferienwohnung, Monteurzimmer, Büro oder Gewerbefläche. Auch ein längerer Leerstand kann eine Zweckentfremdung darstellen. Kurz gesagt: Wohnraum soll dem Wohnen vorbehalten bleiben – wird er anders genutzt, liegt in vielen Fällen eine Zweckentfremdung vor.
Welche Änderungen gelten ab dem 30.06.2025 in Hannover?
Seit dem 30. Juni 2025 gelten in Hannover neue Regeln. Zweckentfremdung liegt nun insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Kurzzeitvermietung an Feriengäste: mehr als zwölf Wochen im Kalenderjahr
- Gewerbliche oder berufliche Nutzung: wenn mehr als 50 % der Wohnfläche betroffen sind
- Leerstand: wenn eine Wohnung länger als sechs Monate ununterbrochen leer steht
- Umwidmung oder Abbau von Wohnraum: wenn Wohnungen beseitigt oder so umgebaut werden, dass sie nicht mehr zum Wohnen geeignet sind
Für all diese Fälle ist künftig eine behördliche Genehmigung erforderlich. Ohne Genehmigung sind diese Nutzungen verboten.
Was bedeutet das für Vermieter?
Vermieter müssen ihre Vermietungsstrategien anpassen. Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb sind zwar weiterhin möglich, jedoch nur bis zu zwölf Wochen pro Jahr ohne Genehmigung. Wer länger an Touristen vermieten möchte, muss zuvor eine Erlaubnis bei der Stadt beantragen.
Zudem sind Vermieter verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen, etwa durch die Dokumentation der Vermietungszeiträume. Die Stadt kann Auskünfte verlangen und bei Verdacht auch Wohnungen besichtigen. Auch die Veröffentlichung von Inseraten für nicht genehmigte Ferienwohnungen ist untersagt.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen?
Wer gegen die Satzung verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen – diese können bis zu 100.000 Euro betragen. Darüber hinaus kann die Stadt verlangen, dass eine unzulässige Nutzung beendet wird. Auch Inserate für Wohnungen, die ohne Genehmigung als Ferienwohnung angeboten werden, müssen entfernt werden.
Wann sind Ausnahmen möglich?
Es gibt bestimmte Fälle, in denen keine Zweckentfremdung vorliegt oder eine Ausnahmegenehmigung möglich ist. Dazu zählen:
- Wohnungen, die bereits vor 2019 rechtmäßig als Ferienwohnung genutzt wurden (Bestandsschutz)
- die Nutzung einer Wohnung als Zweitwohnung
- vorübergehender Leerstand, etwa bei Renovierungen oder Verkaufsabsicht
- Fälle, in denen schutzwürdige private Interessen das öffentliche Interesse überwiegen
Genehmigungen werden häufig nur unter Auflagen erteilt. Vermieter müssen dann Ersatzwohnraum schaffen oder eine Ausgleichszahlung leisten, um den Verlust von Wohnraum zu kompensieren.
Beratung durch einen Rechtsanwalt in Hannover
Die neuen Regelungen in Hannover bringen für Vermieter erhebliche Veränderungen mit sich. Wer Wohnungen an Touristen vermieten oder Wohnraum gewerblich nutzen möchte, sollte die gesetzlichen Vorgaben genau kennen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt in Hannover kann Vermieter dabei unterstützen, rechtliche Risiken zu vermeiden, Genehmigungen zu beantragen und Bußgelder zu verhindern. Mit der richtigen rechtlichen Beratung lassen sich Immobilien weiterhin rechtssicher und im Einklang mit dem Gesetz nutzen.

