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Darf ich mit einem Auto fahren, auf das ich nicht versichert bin?

Darf man mit einem Auto fahren, auf das man nicht selbst versichert ist? – Erfahren Sie, warum das Fahren ohne Kfz-Haftpflicht in Deutschland strafbar ist, welche Strafen drohen und wer im Schadensfall haftet.

Die Frage, ob man mit einem Auto fahren darf, auf das man selbst nicht versichert ist, gehört zu den häufigsten Suchanfragen im Verkehrsrecht. Viele Menschen leihen sich ein Auto von Freunden oder nutzen das Familienfahrzeug und sind unsicher, ob sie dabei rechtlich abgesichert sind. Klar ist: Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Auto auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden. Verstöße sind nicht nur teuer, sondern auch strafbar.

Was bedeutet „nicht versichert“?

Von „nicht versichert“ kann in verschiedenen Konstellationen die Rede sein. Typisch sind folgende Fälle:

  • Das Fahrzeug besitzt gar keine Haftpflichtversicherung, etwa weil es stillgelegt oder nie versichert wurde.
  • Der Versicherungsschutz ist erloschen, zum Beispiel durch Kündigung oder nicht gezahlte Beiträge.
  • Das Fahrzeug ist zwar versichert, Sie selbst sind aber nicht als Fahrer eingetragen – etwa beim Auto eines Freundes oder Familienmitglieds.
  • Ein abgemeldetes Fahrzeug wird im öffentlichen Raum abgestellt. Auch das Parken ohne Versicherung ist nicht erlaubt.

Damit wird deutlich: Nicht nur das bewusste Fahren ohne Versicherung ist riskant, auch scheinbar harmlose Situationen können rechtliche Folgen haben.

Gesetzliche Grundlagen

Die Versicherungspflicht ergibt sich aus dem Pflichtversicherungsgesetz. § 1 schreibt vor, dass für jedes Fahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, eine Haftpflichtversicherung bestehen muss. Verstöße sind keine Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten.

Zusätzlich regelt das Straßenverkehrsgesetz die Halterhaftung. Der Halter muss dafür sorgen, dass sein Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Gestattet er die Nutzung ohne Versicherungsschutz, macht er sich ebenfalls strafbar.

Strafen bei Fahren ohne Versicherung

Wer mit einem nicht versicherten Auto fährt, riskiert erhebliche Strafen. Möglich sind:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
  • Sechs Punkte in Flensburg
  • Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis
  • Sicherstellung oder Beschlagnahmung des Fahrzeugs durch die Polizei

Schon der Versuch, ohne Versicherung zu fahren, kann Konsequenzen haben. Es genügt, dass das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt oder dort geparkt wird.

Haftung im Schadensfall

Noch gravierender sind die Folgen, wenn ein Unfall passiert. Ohne Versicherung muss der Fahrer sämtliche Schäden selbst tragen – von Reparaturkosten über Schmerzensgeld bis hin zu lebenslangen Rentenzahlungen. Beträge in Millionenhöhe sind möglich.

Auch der Halter kann haften, wenn er die Fahrt ohne Versicherung zugelassen hat. Zwar springt die Verkehrsopferhilfe zunächst ein und entschädigt den Unfallgegner, doch anschließend nimmt sie den Verursacher in Regress. Damit trägt der Fahrer oder Halter die Kosten letztlich selbst – unbegrenzt und oft existenzgefährdend.

Fremdes Auto, Mietwagen und Carsharing

Häufig geht es nicht um ein komplett unversichertes Auto, sondern um die Nutzung fremder Fahrzeuge. Hier gilt:

  • Privat geliehenes Auto: Die Haftpflichtversicherung des Halters zahlt Schäden an Dritten. Wer aber nicht als Fahrer eingetragen ist, riskiert Nachzahlungen, Vertragsstrafen oder den Verlust von Kaskoschutz.
  • Mietwagen: Versicherungsschutz besteht nur für die im Mietvertrag genannten Fahrer. Wer das Fahrzeug unberechtigt weitergibt, haftet im Schadenfall selbst.
  • Carsharing: Auch hier gilt Versicherungsschutz nur für registrierte Nutzer. Weitergabe an Dritte führt regelmäßig zum Verlust des Schutzes.

Das zeigt: Versicherungsschutz ist an klare Regeln gebunden. Wer dagegen verstößt, bleibt im Ernstfall auf hohen Kosten sitzen.

Häufige Irrtümer

Viele Autofahrer unterschätzen die Risiken. Typische Missverständnisse sind:

  • „Ich bin über den Halter automatisch mitversichert.“ – Das stimmt nur eingeschränkt. Geschädigte sind geschützt, Sie selbst riskieren aber Vertragsstrafen und Regressforderungen.
  • „Das Auto steht nur kurz auf der Straße.“ – Auch das Parken ohne Versicherung ist strafbar.
  • „Ich wusste nicht, dass die Versicherung gekündigt ist.“ – Unwissenheit schützt nicht. Jeder Fahrer muss sich selbst vergewissern, dass Versicherungsschutz besteht.

Empfehlungen

Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, sollte folgende Punkte beachten:

  • Fahren Sie niemals ohne gültige Haftpflichtversicherung.
  • Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Beiträge bezahlt und Ihre Police aktiv ist.
  • Klären Sie vor der Nutzung eines fremden Autos, ob Sie als Fahrer eingetragen sind.
  • Lassen Sie sich bei regelmäßiger Nutzung in den Vertrag aufnehmen.
  • Bei Mietwagen und Carsharing nur fahren, wenn Sie offiziell berechtigt sind.

Im Ernstfall – etwa wenn Sie ohne Versicherung erwischt werden oder in einen Unfall verwickelt sind – sollten Sie sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Fahren ohne Versicherung ist kein Kavaliersdelikt. Es ist strafbar, gefährdet die Existenz und bringt Halter wie Fahrer in erhebliche Schwierigkeiten. Schon ein kleiner Unfall kann Millionen kosten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sorgt für lückenlosen Versicherungsschutz und klärt im Vorfeld, ob er als Fahrer eingetragen ist. So vermeiden Sie nicht nur rechtliche Probleme, sondern auch finanzielle Risiken, die ein ganzes Leben prägen können.

Bild von Rechtsanwalt Cihan Kati im Anzug
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