
Darf mein Nachbar jeden Tag Holz sägen?
Wenn der Nachbar regelmäßig zur Kettensäge oder Kreissäge greift, wird es schnell laut. Gerade in dicht besiedelten Wohngebieten stellt sich deshalb die Frage: Ist tägliches Holzsägen überhaupt erlaubt – und wenn ja, wann?
Rechtliche Grundlagen
Lärm durch Holzsägen fällt unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie das Nachbarrecht nach § 906 BGB. Grundsätzlich gilt: Geräusche müssen nur hingenommen werden, solange sie zumutbar sind. Wird das Holzsägen regelmäßig so laut oder lang, dass es die Nutzung der eigenen Wohnung oder des Gartens wesentlich beeinträchtigt, können Nachbarn dagegen vorgehen.
Welche Ruhezeiten gelten?
Für lärmintensive Geräte wie Kettensägen gibt es feste Regeln:
- Montag bis Samstag: erlaubt von 7:00 bis 20:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage: ganztägig verboten
- Nachtruhe: von 20:00 bis 7:00 Uhr sowie 22:00 bis 6:00 Uhr ist Holzsägen tabu
- Mittagsruhe: in Hannover nicht gesetzlich geregelt, aber oft in Mietverträgen oder Hausordnungen enthalten
Das bedeutet: Jeden Tag Holz sägen ist nur werktags zwischen 7 und 20 Uhr zulässig. Alles darüber hinaus stellt eine Ruhestörung dar und kann mit Bußgeldern geahndet werden.
Rechte von Eigentümern und Mietern
Wer sich durch das tägliche Sägen gestört fühlt, hat verschiedene Möglichkeiten:
- Gespräch suchen: Oft lässt sich mit einer direkten Ansprache eine Lösung finden.
- Ordnungsamt oder Polizei informieren: bei Verstößen gegen Ruhezeiten oder an Sonn- und Feiertagen.
- Unterlassungsanspruch: Eigentümer können sich auf § 1004 BGB stützen, wenn die Beeinträchtigung wesentlich ist.
- Mieterrechte: Mieter können den Vermieter einschalten und unter Umständen sogar die Miete mindern, wenn die Störung erheblich ist.
Wichtig ist es, ein Lärmprotokoll zu führen – mit Datum, Uhrzeit und Dauer. Das erleichtert den Nachweis im Streitfall.
Besonderheiten in Hannover
In Hannover gelten die bundesweiten Regeln. Eine gesetzliche Mittagsruhe existiert nicht mehr, sie kann aber durch Hausordnungen oder individuelle Mietverträge festgelegt sein. Wer also im Mietshaus wohnt, sollte auch die internen Vorschriften prüfen.
Holzsägen ist erlaubt – aber nicht grenzenlos. Wer täglich und außerhalb der Ruhezeiten sägt, verstößt gegen geltendes Recht. Betroffene Nachbarn müssen das nicht dulden. Wer dauerhaft unter dem Lärm leidet, sollte sich nicht scheuen, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt für Nachbarrecht oder Mietrecht kann prüfen, ob ein Unterlassungsanspruch besteht und welche Schritte sinnvoll sind.
