Schadensersatzansprüche nach DSGVO: Das neue Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Das Urteil verdeutlicht wichtige Grundsätze, die Unternehmen und Betroffene gleichermaßen beachten sollten.
Die Ausgangslage: Streit um gespeicherte Daten
Der Kläger, ein ehemaliger Auszubildender eines Fitnessstudios, hatte auf Grundlage von Art. 15 DSGVO Auskunft über seine personenbezogenen Daten verlangt. Er behauptete, die Beklagten hätten nicht alle relevanten Informationen herausgegeben und unterstellte einen möglichen Missbrauch seiner Daten. Insbesondere stand ein privater USB-Stick, den der Arbeitgeber einbehalten hatte, im Fokus des Verfahrens.
Kernpunkte des Urteils
Das BAG hat den Schadensersatzanspruch des Klägers abgelehnt und dabei wesentliche Grundsätze klargestellt:
- Nachweis des Schadens: Ein Anspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO setzt neben dem Verstoß gegen die DSGVO auch einen konkreten Schaden voraus. Es genügt nicht, dass Betroffene subjektive Befürchtungen oder Unsicherheiten vortragen. Der Schaden muss objektiv nachvollziehbar sein.
- Negative Gefühle allein genügen nicht: Gefühle wie Unsicherheit oder Angst sind nur dann schadensersatzfähig, wenn sie in einem konkreten Zusammenhang mit dem Verstoß stehen und objektiv begründet sind.
- Beweislast beim Kläger: Der Kläger muss darlegen, welche negativen Folgen ihm konkret entstanden sind. Subjektive Übertreibungen oder unschlüssiger Vortrag führen zur Abweisung der Klage.
- Kein pauschaler Schadensersatz: Das Gericht betonte, dass der Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO keine Straf- oder Abschreckungsfunktion hat, sondern allein der Ausgleich des entstandenen Schadens dient.
Was bedeutet das Urteil für Unternehmen und Betroffene?
Für Unternehmen zeigt das Urteil, wie wichtig es ist, den Auskunftsansprüchen nach Art. 15 DSGVO sorgfältig nachzukommen. Transparenz und eine umfassende Dokumentation können helfen, rechtliche Risiken zu minimieren. Betroffene sollten sich bewusst sein, dass sie im Streitfall detailliert darlegen müssen, wie ein Schaden durch einen Verstoß gegen die DSGVO entstanden ist.
Fazit
Das Urteil des BAG setzt Maßstäbe für den Umgang mit Schadensersatzansprüchen nach der DSGVO. Unternehmen sollten ihre Datenschutzprozesse überprüfen, um ähnliche Streitigkeiten zu vermeiden. Betroffenen bietet es Orientierung, welche Anforderungen an den Nachweis eines Schadens gestellt werden.
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